Hallo liebe Schuhbauers Mitarbeiter*innen,
wir hoffen, euch geht es allen gut.
Gerne möchten wir euch heute wieder einige Neuigkeiten zukommen lassen.
Bitte lest euch daher unseren Newsletter aufmerksam durch.
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne an uns wenden.
Viele Grüße aus Kirchdorf,
Simone
Einladung zur Gaumen Gaudi
Liebe Mitarbeiter !
Unsere Vorbereitungen für die diesjährige Gaumengaudi in der Weihenstephaner Berghütt‘n beim Volksfest in Freising laufen auf Hochtouren.
Am 2. September starten wir nach 3 Jahren Pause endlich wieder in unsere „5. Jahreszeit“ und möchten gerne auch mit euch ein paar gemütliche Stunden in unserer Partyhütte verbringen.
Daher laden wir Euch
am Montag, den 05. September 2022
ein. Wir starten um 18:00 Uhr mit dem Aperitif und essen dann gemeinsam zu Abend. Alkoholfreie Getränke und Biere sind für alle frei.
Damit wir die Plätze in unserer Hütte für diesen Tag planen können, gebt bitte Simone bis 01.09.2022 per E-Mail (s.wittner@schuhbauers.de), ob ihr mit dabei sein werdet.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Claudia & Benedikt
ENERGIEPreispauschale
zum 01.09.22 von 300 €
!!! WICHTIG !!!
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist beschlossene Sache. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen und im September 2022 über die Arbeitgeber an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Info vom Bundesfinanzministerium
Wie so oft, gibt es allerdings einige Fragen, die noch ungeklärt sind. Fakt ist aber, dass jeder Mitarbeiter bestätigen muss, dass er mit der Schuhbauers KG im sog. „ersten Dienstverhältnis“ steht, damit man die Pauschale nicht mehrmals bei unterschiedlichen Arbeitgebern „abgreifen“ kann.
Was heißt das?
Ihr bekommt die Pauschale nur dann von uns ausbezahlt, wenn die Schuhbauers KG euer Hauptarbeitgeber ist. Bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten ist das meist klar, aber auch Minijobber und kurzfristig Beschäftigte haben Anspruch auf die Auszahlung der Prämie, sofern sie zum 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis mit dem Betrieb stehen.
Anbei das BESTÄTIGUNGSFORMULAR, welches ihr – sofern WIR euer Hauptarbeitgeber sind – ausfüllen, unterschreiben und bis 29. August 2022 an uns zurückschicken / -geben müsst.
FORMULAR
Nicht vorliegende Bestätigungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer keinen Drucker hat, kann sich das Formular gerne in Kirchdorf im Büro abholen oder in Freising von Carina ausdrucken lassen.
Offen ist aktuell noch, ob kurzfristig Beschäftigte die Pauschale über den Arbeitgeber oder ihren Lohnsteuerjahresausgleich erhalten sollen. Das ist gerade in Klärung. Damit wir die Auszahlung im September aber ggf. über uns machen könnten, bitten wir auch euch, das Formular ausgefüllt abzugeben, wenn wir euer erstes Dienstverhältnis sind.
Vielen Dank.
… Und noch eine Bitte
AUS DEM PERSONALBEREICH
Unsere Personalakten müssen für Prüfungen oder spontane Kontrollen der Behörden jederzeit auf dem aktuellen Stand sein.
Weil im Alltag oftmals das Abgeben einer Belehrung, eines Arbeitsvertrages o.ä. vergessen wird, prüfen wir zu eurer und unserer Absicherung in regelmäßigen Abständen die Unterlagen. Leider ändern sich auch häufig gesetzliche Vorgaben, die neue Formulare nötig machen.
!!! ACHTUNG !!!
Einige von euch – v.a. kurzfristig Beschäftigte und neue Mitarbeiter – erhalten in der nächsten Woche Unterlagen von uns per Post zugeschickt. Lest euch das Anschreiben genau durch und füllt die geforderten Dinge entsprechend aus.
Bitte unterstützt uns dabei und reicht eure Dinge pünktlich, vollständig und zuverlässig nach, damit sich der Aufwand für uns alle in Grenzen hält.
Herzlichen Dank!
FERIENZEIT
Abwesenheiten in unserem Büro in Kirchdorf
Claudia
von MI 10.08. bis einschließlich MI 24.08.22
Simone
von FR 12.08. bis einschließlich MO 29.08.22
Christina
von MO 29.08.22 bis einschließlich DI 13.09.22
Bitte schickt uns eure Fragen und Anliegen in dieser Zeit (nur) per E-Mail. Gerne melden wir uns dann nach unserem Urlaub bei euch. Vielen Dank.